01. Der Mieter ist verpflichtet, das Appartement und dessen Einrichtung pfleglich zu
behandeln. Er hat für eine ordnungsgemäße Reinigung, Lüftung und Heizung zu sorgen. Für jedwede Beschädigungen des Appartements, des Gebäudes, der dazugehörigen Anlage sowie des Inventars etc.,
ist der Mieter ersatzpflichtig. Der Mieter haftet auch für zu seinem Hausteil gehörige Personen, Besucher, Lieferanten oder Dritte, die in irgendeinem Zusammenhang mit dem Mieter stehen. Die
Haftung bezieht sich auf ein Verschulden in Folge von Vorsatz, Fahrlässigkeit oder grober Fahrlässigkeit. Leistet der Mieter Schadensersatz, so ist der Eigentümer verpflichtet, dem Mieter seine
etwaigen Ansprüche gegen den Verursacher des Schadens abzutreten. Dem Vertragspartner wird ausdrücklich gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden
oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Eventuelle Schäden sind dem Vermittler unverzüglich anzuzeigen, übliche Reparaturzeiten sind in Kauf zu nehmen. Eine Entschädigung kann nur
verlangt werden, wenn die Schäden durch den Eigentümer/Vermittler zu vertreten sind und die Nutzung des Mietgegenstandes dadurch erheblich beeinträchtigt ist. Eine Haftung oder ein
Mietminderungsrecht etc. besteht nicht bei Schäden, die durch Umstände entstanden sind, die vom Eigentümer/Vermittler nicht zu vertreten sind. Soweit es dem Eigentümer unmöglich ist, die vertraglichen Leistungen nicht zu erbringen, aufgrund eines nicht von ihm oder dem Vermittler vertretenen Umstandes, besteht seitens des
Eigentümers/Vermittlers das Recht, eine gleichwertige Ersatzwohnung zu stellen. Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter das Appartement im gereinigten und ordnungsgemäßen Zustand an
den Vermittler zurückzugeben. Das Inventar (Geschirr, Gläser, Töpfe, Pfannen etc.) ist bei Auszug gereinigt und in die Schränke und Borde eingeräumt, zu hinterlassen. Hauseigene Gegenstände
dürfen nicht aus dem Appartement entfernt werden. Der Kühlschrank ist zu leeren, Müll zu entsorgen, Fenster und Türen zu schließen.
02. Eine Nutzungsüberlassung des Mietgegenstandes ohne schriftliche Erlaubnis des
Eigentümers/Vermittlers ist untersagt.
03. Die Tierhaltung in dem Mietgegenstand, auch für besuchsweise Aufenthalte Dritter, ist
untersagt. Eine Ausnahmegenehmigung kann vom Eigentümer/Vermittler erteilt werden, dies erfolgt schriftlich.
04. Der Mieter unterwirft sich mit Abschluss des Mietvertrages der Hausordnung, die
Bestandteil dieses Vertrages ist. Sofern es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft handelt und zusätzliche Regelungen für die Benutzung gemeinschaftlicher Einrichtungen bestehen, werden auch
diese vom Mieter als Bestandteil dieses Vertrages anerkannt. In Fällen dringender Gefahr ist dem Eigentümer/Vermittler das Betreten des Mietgegenstandes zu jeder Tages- und Nachtzeit
gestattet.
05. WLAN Nutzung: Hierzu erhalten Sie den Netzwerknamen (wenn bekannt) und zur Eingabe ein
Passwort. Die Zugangsdaten sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen zur eigenen Sicherheit in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Eigentümer hat jederzeit das Recht die
Zugangsdaten zu ändern. Rechtswidriges Verhalten, wie das illegale Herunterladen von Bilddateien, Musik, Filmen etc., Teilnahme an Tauschbörsen, dem sogenannten Filesharing, Besuch von
Internetseiten, deren Inhalte strafrechtlich sind (z.B. Kinderpornografie), Verbreitung von Inhalten die gesetzeswidrig sind (z.B. Beleidigungen, Volksverhetzungen etc.) sind im Internet
verboten. Wir geben keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs für
irgendeinen Zweck.
06. Mehrere Personen als Mieter haften für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag als
Gesamtschuldner. Für die Rechtswirksamkeit einer Erklärung des Eigentümers/Vermittlers genügt es, wenn sie gegenüber einem der Mieter abgegeben wird. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
Storniert der Mieter seinen Buchungsvertrag, liegt der Anspruch des Eigentümers/Vermittlers bis 8 Tage vor Mietbeginn bei 80% des Mietpreises. Dem Vertragspartner wird ausdrücklich gestattet
nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Erfolgt eine Kündigung mit einer Frist ab 7 Tagen vor
Mietbeginn, ist der gesamte Mietpreis fällig. Dem Vertragspartner wird ausdrücklich gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich
niedriger als die Pauschale ist. Abzüglich ersparter Aufwendungen, was infolge der Nichtinanspruchnahme der Leistung erspart wurde, wie gebuchte Wäschepakete, Kurabgaben und Endreinigungen. Dem
Vertragspartner wird ausdrücklich gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. An den Vermittler
ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 Euro zu entrichten. Dem Vertragspartner wird ausdrücklich gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine
Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. In diesem Zusammenhang wird dem Mieter empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung
abzuschließen.
07. Die angegebenen Flächen sind die realen Nutzflächen, entlang den Fußleisten eines jeden
Raumes gemessen. Sie sind nicht, wie bei der Berechnung nach DIN bzw. II. BVO, durch Dachschrägen und dergleichen gemindert, sondern erfassen die gesamte, tatsächliche vorhandene
Fußbodenfläche.
08. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu seiner
Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Klausel des Mietvertrages unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit des Mietvertrages in seiner Gesamtheit nicht. Die unwirksame Regelung ist durch
eine ihr nahe kommende und dem Parteiwillen entsprechende wirksame Regelung zu ersetzen.
09. Soweit die Nutzung durch mehr als die vorbenannten Personen erfolgen soll, ist dies nur
mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers/Vermittlers gestattet, bei einer gesondert zu vereinbarenden Erhöhung des Mietzinses. Soweit eine Nutzung des Mietgegenstandes durch mehr Personen als
genannt, ohne schriftliche Zustimmung erfolgt, verpflichtet sich der Mieter, einen zusätzlichen Mietzins in Höhe des vereinbarten Tagessatzes pro Übernachtung zu leisten.
10. Anreise ab 16.00 Uhr. Die Abreise ist am Abreisetag bis 10.00 Uhr vorzunehmen. Bei
verspäteter Abreise ist der Eigentümer/Vermittler berechtigt, einen zusätzlichen Mietzins in Höhe einer Übernachtung zu verlangen. Die An- und Abreisezeiten außerhalb der vorgenannten Zeiten
können nach vorheriger Vereinbarung unter Umständen abgeändert werden. Bei Abschluss des Vertrages ist der vorbenannte Gesamtmietzins innerhalb der Zahlungsfristen auf das vorbenannte Konto zu
leisten. Zahlungsfristen sind: - 20% Anzahlung innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss des Vertrages, die Restzahlung muss 30 Tage vor Anreise erfolgen. Bei nicht fristgerechter Zahlung hat der
Eigentümer/Vermittler das Recht, ohne weitere Fristsetzung vom Mietvertrag zurückzutreten. Etwaige Schadensersatzansprüche des Eigentümers/Vermittlers bleiben hiervon unberührt.
Gerichtsstand ist Niebüll
Weites Herz – klarer Verstand