Neues von der Insel

Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung hat im Kampf gegen die Corona-Pandemie am 16. März weitreichende Beschränkungen für den Tourismus im Land beschlossen. Daher hier die ergänzten Informationen aus dem Rathaus:

Reisen aus touristischem Anlass in das Land Schleswig-Holstein sind untersagt. Das gilt auch für Reisen zu Freizeitzwecken, zu Fortbildungszwecken oder zur Entgegennahme von vermeidbaren oder aufschiebbaren Maßnahmen der medizinischen Versorgung, Vorsorge oder Rehabilitation. Sylt ist seit Montag für Touristen abgeriegelt. Personen, die ihren Erstwohnsitz auf Sylt haben oder hier arbeiten, sind von den Zugangsbeschränkungen ausgenommen. Auch die Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs wird weiterhin sichergestellt. Die Polizei wird die Anordnungen sicherstellen und den Verkehr entsprechend regeln. Alle Touristen müssen die Beherbergungsbetriebe am 18. März verlassen. Hotels werden geschlossen. Eine Ausnahme gilt lediglich für Geschäftsreisende oder Einsatzkräfte, etwa der Polizei. Zugleich soll die Bäderregelung, die der Versorgung von Gästen in den Fremdenverkehrsorten dient, bis zum 19. April ausgesetzt werden.

Alle Restaurants des Landes sind zu schließen. Lieferdienste oder Außerhausverkauf für den täglichen Bedarf nach telefonischer oder elektronischer Bestellung sind weiterhin erlaubt.

Die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Gütern des täglichen Gebrauchs ist gesichert. Dazu werden die Sonntagsverkaufsverbote für Einzelhandel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste sowie Apotheken, Sanitätsläden, Drogerien und Tankstellen aufgehoben werden. Unter diese Regelung fallen zudem Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Waschsalons, Reinigungen, der Zeitungsverkauf, Bau- und Gartenbaubetriebe sowie Tierbedarfsmärkte und Großmärkte. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.

Alle sonstigen Einzelhandelsbetriebe sind zu schließen. Außerdem ist der Betrieb folgender Einrichtungen und das Bereitstellen folgender Angebote sind untersagt: 

Bars, Kneipen, Clubs, Diskotheken, Theater, Kinos und Museen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen, der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen,

Angebote in Volkshochschulen, in Musikschulen, in sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen, Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,

Fährfahrten/Sonderfahrten mit Ausflugscharakter. Entsprechende Einrichtungen und Angebote sind zu schließen beziehungsweise einzustellen. Ausgenommen sind folgende Fähren mit Fahrplan: MS Seeadler der Halligreederei von Holdt, MS Hilligenlei der WDR, MS Nordfriesland, MS Uthlande, MS Schleswig-Holstein, MS Norderaue, alle ebenfalls WDR, MS Pellworm I der NPDG, MS Adler-Express, MS Adler Rüm Hart – beide von der Reederei Adler-Schiffe, Sylt-Express, Rømø-Express – beide von der Rømø-Sylt-Linie.

Die Gemeinde rät allen Unternehmern, die Pendler beschäftigen, verantwortungsvoll zu überprüfen, ob diese vorübergehend beurlaubt oder auf Heimarbeit umgestellt werden können.

Die Grenze zu Dänemark ist geschlossen, die Syltfähre hat ihren Verkehr für die Öffentlichkeit eingestellt. Fracht kann weiterhin transportiert werden, um die Versorgung der Insel zu gewährleisten. Gebuchte Abfahrten der Syltfähre werden bis auf weiteres bei den Autozügen akzeptiert. Der blaue Autozug wird dazu bis auf weiteres zwei Wohnmobile je Überfahrt transportieren.

Die Deutsche Bahn wird in den nächsten Tagen ihren Regionalverkehr voraussichtlich einschränken. Nähere Informationen sind der zeit nicht bekannt, aber schon jetzt kommt es im Regionalverkehr zu zahlreichen Zugausfällen. Bitte beachten Sie die Durchsagen und Hinweistafeln am Bahnhof und informieren sich vor Fahrtantritt auf der Webseite der Deutschen Bahn.

Die Sylter Verkehrsgesellschaft stellt ihren Fahrplan bis voraussichtlich 3. Mai auf den Winterfahrplan um. Der Fahrbetrieb des autonom fahrenden Busses in Keitum ist vorerst bis auf weiteres eingestellt.

Das Robert-Koch-Institut hat die Gefährdungslage für ganz Deutschland als hoch eingestuft. Damit dürfen Gäste nach Angaben des Deutschen Tourismusverbandes jetzt kostenfrei stornieren. Seit der Absperrung der Insel am 16.3.2020 ist der Gast zur kostenlosen Stornierung berechtigt. Für Reisen, die zuvor storniert wurden, aber in den Zeitraum fallen, der jetzt von den Warnungen und weiteren behördlichen Maßnahmen betroffen ist, bestünde zumindest jetzt ein außerordentliches Kündigungsrecht. Gastgebern ist zu empfehlen, sich mit den Reisenden gütlich zu einigen.

Schülerinnen und Schülern von allgemeinbildenden Schulen, Förderzentren, Berufs- und Ersatzschulen sowie von Schulen und Einrichtungen der dänischen Minderheit ist das Betreten der Schulen sowie die Teilnahme an schulischen Veranstaltungen untersagt. Von diesem Betretungsverbot ausgenommen sind diejenigen Schülerinnen und Schüler, die einen täglichen, hohen Pflege- und Betreuungsaufwand benötigen, dem im häuslichen Rahmen nicht entsprochen werden kann, zunächst bis einschließlich 18. März 2020 Schülerinnen und Schüler bis zur 6. Klasse, bei denen beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil in einem Bereich arbeitet, der für die Aufrechterhaltung kritischer Infrastrukturen notwendig ist und wo diese Eltern keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren können.

Das Betreten von Kindertagesstätten (inkl. Krippen), Kinderhorten sowie die Teilnahme an

vergleichbaren schulischen Betreuungsangeboten wie offene Ganztagsschulen und ähnliche Betreuungsangebote sind verboten. Ausgenommen sind Angebote der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege, bei denen am jeweiligen Standort maximal fünf Kinder betreut werden; ebenfalls ausgenommen vom Verbot sind – zunächst bis einschließlich 20. März 2020 – Kinder, bei denen die Eltern nach den Voraussetzungen von Ziffer 3 als Beschäftigte in Bereichen der kritischen Infrastrukturen zur Aufrechterhaltung dringend tätig sein müssen.

Das Betreten der Werkstätten für behinderte Menschen und Berufsbildungswerken sowie

die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in diesen Einrichtungen ist verboten für diejenigen Menschen mit Behinderung, die sich im stationären Wohnen befinden, die bei Erziehungsberechtigen oder ihren Eltern wohnen und deren Betreuung sichergestellt ist, die alleine oder in Wohngruppen wohnen und sich selbst versorgen können oder eine Betreuung erhalten. Von diesem Betretungsverbot ausgenommen sind diejenigen Menschen mit Behinderung, die den Besuch der Werkstatt als eine tagesstrukturierende Maßnahme benötigen. Die Entscheidung trifft die Einrichtungsleitung.

Alle Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie die stationären

Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz haben Besuchsverbote oder restriktive Einschränkungen der Besuche auszusprechen. Die Asklepios Nordseeklinik hat bereits ein Besuchsverbot ausgesprochen.

Alle öffentlichen Veranstaltungen auf dem Gebiet des Kreises Nordfriesland sind untersagt. Es wird empfohlen, private Veranstaltungen zu verschieben oder abzusagen. Demonstrationen können nach Durchführung einer individuellen Verhältnismäßigkeitsprüfung zugelassen werden. Ausgenommen sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Daseinsvorsorge oder der Versorgung der Bevölkerung dienen (z.B. Wochenmärkte). Nicht unter den Veranstaltungsbegriff fällt die Teilnahme am öffentlichen Personennahverkehr oder der Aufenthalt an einer Arbeitsstätte. Zusammenkünfte in Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen oder sonstigen Bildungseinrichtungen sind untersagt.

Sonstige Zusammenkünfte, insbesondere solche in Kirchen und Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind selbstbestimmt auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Die Kirchengemeinden auf Sylt haben zunächst bis zum 19. April alle Veranstaltungen, Hochzeiten und Gottesdienste abgesagt. Urnentrauerfeiern werden, wenn möglich, verschoben. Unaufschiebbare Trauerfeiern dürfen nur noch unter freiem Himmel stattfinden. Die Pastoren auf Sylt sind für alle da, die seelische Unterstützung benötigen.

Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert KochInstitut (RKI) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet oder des besonders betroffenen Gebiets keine Einrichtungen wie Schulen, Kitas, Krankenhäuser oder andere öffentliche Einrichtungen betreten.

Sollten Sie sich in einem vom RKI ausgewiesenem Risikogebiet aufgehalten oder Kontakt zu einem Infizierten gehabt haben und zudem Krankheitssymptome wie Fieber, Husten oder Schnupfen aufzeigen, bleiben Sie zunächst zu Hause und rufen die bundesweite Telefonnummer des Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Nummer 116117 an, die mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen wird. 

Die Allgemeinverfügung des Landes gilt bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020. Eine Verlängerung ist möglich. Eine Zuwiderhandlung ist strafbar.

Alle touristischen Veranstaltungen auf Sylt bis zunächst einschließlich 24. April 2020, dem letzten Tag der Osterferien, sind abgesagt. Bereits erworbene Tickets werden an den Vorverkaufsstellen, an denen sie gekauft wurden, zurückerstattet.

Politische Gremiensitzungen im März fallen bis auf weiteres aus. Die Arbeit der Inselverwaltung ist nicht beeinträchtigt: Die Verwaltungsmitarbeiter stehen der Bevölkerung in dringenden Fragen telefonisch unter 04651 -851 -555 oder online auf der Webseite der Gemeinde Sylt zur Verfügung. Der Chatbot auf der Webseite kann bereits viele Fragen im Vorfeld beantworten oder nennt den richtigen Ansprechpartner.

Die Gemeinden raten, alle privaten Veranstaltungen abzusagen bzw. in kleinem Rahmen mit maximal fünf Personen zu feiern mit dem Ziel, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Auch wer nicht zur Risikogruppe gehört, kann Überträger sein - vermeiden Sie zum Wohle der Bevölkerung darum in jedem Fall Menschenansammlungen aller Art!

Auch ohne Krankheitssymptome - achten Sie immer auf Hygienemaßnahmen: Vermeiden Sie Händeschütteln, halten Sie einen angemessenen Abstand (möglichst zwei Meter) und waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände.

Denken Sie an Nachbarschaftshilfe und unterstützen Sie Personen mit erhöhtem Risiko, wie ältere oder vorerkrankte Menschen, beispielsweise beim Einkaufen.

Mit den Worten der Bundeskanzlerin: "Wir kommen umso schneller durch diese Phase hindurch, je mehr sich jeder Einzelne an diese Regelungen hält.

(Originaltext Gemeinde Sylt)

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